Rufnummernmitnahme

Anbieterwechsel in der Telekommunikation

Wenn Sie Ihren Telekommunikationsanbieter wechseln möchten, können Sie grundsätzlich Ihre bestehenden Festnetzrufnummern zum neuen Anbieter mitnehmen. Die Rufnummernübernahme müssen Sie bei Ihren neuen Anbieter beauftragen. Dieser tritt dann mit Ihrem derzeitigen Anbieter in Verbindung und stimmt die Übernahme der Rufnummer ab. Gleichzeitig haben Sie dabei die Möglichkeit Ihren Vertrag durch den neuen Anbieter kündigen zu lassen. Da die Kündigung als auch die Rufnummernübernahme Ihr Einverständnis voraussetzt, müssen Sie ein entsprechendes Formular – den sogenannten Anbieterwechselauftrag – ausfüllen und unterzeichnen. Die Übertragung der Rufnummern zum neuen Anbieter findet dann in der Regel mit Beendigung des Altvertrages statt.

Ausfüllhinweise

Im Rahmen des Anbieterwechsels können Sie Ihren neuen Anbieter beauftragen

a) Ihren Vertrag zu kündigen und gleichzeitig mit dem Vertragsende die Rufnummer zu übernehmen, oder
b) Ihren Vertrag zu kündigen ohne die Rufnummer zu übernehmen, oder
c) nur die Rufnummer aus Ihrem bestehenden Vertrag zu lösen.

Bitte beachten Sie:
Im letzten Fall wird Ihr bestehender Vertrag nicht gekündigt, sondern lediglich die Rufnummer(n) zu einem anderen Anbieter übertragen.

Der Anbieterwechselauftrag ist – abhängig vom jeweils gewünschten Vorgang – unterschiedlich auszufüllen. Darüber hinaus können Sie wählen, ob sie alle bestehenden Rufnummern zum neuen Anbieter mitnehmen möchten oder nur bestimmte Rufnummern. Im ersten Fall reicht es, wenn Sie eine Rufnummer Ihres bestehenden Vertrages angeben und das Feld „alle Nr. der Anschlüse portieren“ ankreuzen. Sollten Sie in einen Tarif wechseln, der Ihnen nur eine Rufnummer zur Verfügung stellt bzw. Sie nur eine Rufnummer wünschen, wählen Sie eine Rufnummer Ihres bestehenden Vertrages aus und tragen Sie diese in das Formular ein. Um mögliche Mehrkosten für die Rufnummernmitnahme zu vermeiden, kreuzen Sie in diesem Fall das Feld „alle Nr. der Anschlüse portieren“ bitte nicht an.

Eine grafische Anleitung für die einzelnen Anwendungsfälle stellen wir Ihnen gerne hier zur Verfügung.

Nachträgliche Rufnummernportierung

Auch wenn Ihr letzter Telekommunikationsvertrag bereits beendet wurde, ist Ihre bisherige Festnetzrufnummer nicht zwingend verloren. Für eine sogenannte nachträgliche Portierung räumt Ihnen der Gesetzgeber eine Frist von drei Monaten ein. Sollte das Vertragsende Ihres letzten Vertrages diese Frist noch nicht überschreiten, kann ebenfalls eine Rufnummernmitnahme zum neuen Anbieter erfolgen.

In diesem Fall ist ebenfalls ein ausgefüllter Anbieterwechselauftrag notwendig. Bitte beachten Sie dazu unsere Ausfüllhinweise analog zu Fall c).

Bitte beachten Sie:
Sollten Sie Ihren Vertrag bereits selbst gekündigt haben und das Vertragsende weniger als 15 Arbeitstage in der Zukunft liegt, ist ein regulärer Anbieterwechsel (Rufnummernmitnahme zum Vertragsende) nicht mehr möglich. In diesem Fall muss ebenfalls eine nachträgliche Portierung beantragt werden. Die Rufnummernübernahme kann dann erst nach dem Vertragsende beim alten Anbieter beantragt werden und benötigt in der Regel einen Vorlauf von zehn Arbeitstagen. In dieser Zeit stehen Ihnen Ihre Rufnummern nicht zur Verfügung.

Sollten Sie Ihren Vertrag bereits selbst gekündigt haben und das Vertragsende liegt mehr als 15 Arbeitstage in der Zukunft, kann ein regulärer Anbieterwechsel (Rufnummernmitnahme zum Vertragsende) durchgeführt werden. Bitte füllen Sie in diesem Fall den Anbieterwechselauftrag aus wie bei a).