Mehring
Voraussetzung zur Versorgung
Gerne versorgt die AnschlussWerk GmbH Ihr Zuhause mit modernen Telekommunikationsleistungen! Eine Voraussetzung dafür ist jedoch zunächst in Glasfaser Hausanschluss. Wir arbeiten aktuell mit der Gemeinde Mehring an der Breitbanderschließung.
Im Rahmen der gemeindlichen Ausschreibung wurde die AnschlussWerk GmbH als Netzbetreiber für das Gemeindegebiet Mehring ausgewählt.
Erschlossen werden dabei die bisher schlecht versorgten Gebiete außerhalb der Ortsteile Mehring, Öd, Hohenwart und Badhöring. Zusätzlich stellen wir für unsere Kunden auf Antrag in ausgewählten Bereichen eigenwirtschaftlich weitere Glasfaser-Hausanschlüsse her. Die nachstehende Karte zeigt die gefördert (grün) und eigenwirtschaftlich (blau) erschlossenen Bereiche.
Ergänzend zu Ihrem Auftrag zur Herstellung eines Glasfaser-Hausanschlusses gegenüber der Gemeinde Mehring benötigen wir als Betreiber der Telekommunikationsinfrastruktur einen Grundstücksnutzungsvertrag gemäß TKG. Dieser ermöglicht es uns die Verfügbarkeit unserer Dienste sicherzustellen.
Den Grundstücksnutzungsvertrag können Sie hier downloaden:
Bitte beachten Sie:
Für die Abwicklung sowie die technischen Abstimmungen in Hinblick auf den Tiefbau und die Fertigstellung des Hausanschlusses im geförderten Bereich ist die Gemeinde Mehring entsprechend zuständig. Wir können erst für Sie tätig werden, sobald die notwendige passive Infrastruktur (Glasfaser) in Ihrem Gebäude (Keller / Technikraum) mit einem sog. Glasfaser-APL abgeschlossen wurde.
Hausverkabelung
Mit Hilfe der sogenannten Endleitung kann der Hauseigentümer festlegen, wo er schließlich die Kabelinfrastruktur im Haus abschließen möchte. An dieser Stelle wird schließlich die Anschlussdose installiert und nachfolgend das Endgerät (Router) bei der Inbetriebnahme angeschlossen. Bitte bedenken Sie bei der Positionierung der Anschlussdose, dass für die Stromversorgung des Endgerätes im Umkreis von einem Meter mindestens eine 230V-Steckdose vorhanden sein sollte. In Abhängigkeit des gewählten Endgeräts ist es gegebenenfalls notwendig zwischen der Anschlussdose und dem Endgerät ein Glasfaser Modem zu installieren.
Bitte beachten Sie:
Der Hauseigentümer ist üblicherweise für die Installation der Endleitung verantwortlich und trägt dafür die Kosten. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema vollumfänglich und empfehlen passende Partnerfirmen zur Planung, Umsetzung und Installation.
Bitte wenden Sie sich hierzu an unsere Technik-Abteilung.
Um das Telekommunikationssignal bis zur Anschlussdose durchgängig herzustellen, muss die Endleitung im Glasfaser-APL entsprechend installiert werden.
Zur Veranschaulichung haben wir Ihnen das Schema eines Glasfaser-Hausanschlusses dargestellt. Bitte klicken Sie hier:
Inbetriebnahme
Sind alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt und damit eine durchgängige passive Infrastruktur bis zu Ihrem gewünschten Installationsort hergestellt, können wir die Inbetriebnahme dieser in Ihrem Zuhause vorbereiten. Bitte kontaktieren Sie uns dazu mit ausreichend Vorlauf – mindestens jedoch vier Wochen – um einen Termin abzustimmen.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt freuen wir uns über Ihren Auftrag. Gerne können Sie uns diesen per E-Mail an auftragsbearbeitung[at]anschlusswerk.de zukommen lassen. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.
Um sicherzustellen, dass unserer Leistung bei Ihnen wie gebucht ankommt, ist am vereinbarten Inbetriebnahmetermin das Betreten Ihrer Räumlichkeiten durch einen unserer Mitarbeiter notwendig. In Abhängigkeit von den gebuchten Leistungen im Hinblick auf das Endgerät werden die folgenden Arbeiten durchgeführt:
1. Miete eines Endgerätes der Anschlusswerk GmbH
Unser Mitarbeiter liefert das mit Ihren persönlichen Internet- und Telefoniezugangsdaten vorkonfigurierte Endgerät aus und installiert es (gegebenenfalls in Verbindung mit einem Glasfaser-Modem) an Ihrer Anschlussdose. Anschließend wird geprüft, ob unser Dienst am Endgerät einwandfrei verfügbar ist.
2. Verwendung eines eigenen Endgerätes
Wenn Sie sich selbst ein Endgerät mit integriertem Glasfasermodem (z. B. Fritz!Box 5530) anschaffen oder ein bereits bestehendes entsprechendes Endgerät verwenden möchten teilen Sie uns bitte unbedingt mit Ihrem Auftrag die Modem-ID mit. Ein entsprechendes Feld haben wir auf dem Formular vorgesehen. Diese ID benötigen wir um Ihr Gerät für den Internet-Dienst freizuschalten. Andernfalls können wir beim Inbetriebnahmetermin nicht verifizieren, ob unser Dienst funktioniert. Am Tag der Inbetriebnahme installiert unser Mitarbeiter in diesem Fall Ihr Endgerät an der Anschlussdose. Haben Sie sich ein Endgerät ohne integriertem Glasfasermodem (z. B. Fritz!Box 7590 AX) angeschafft, installiert unser Mitarbeiter ein mitgebrachtes kostenloses Glasfasermodem an der Anschlussdose.
In beiden Fällen wird anschließend geprüft, ob unser Dienst am Modem bzw. Endgerät entsprechend ankommt. Gegebenenfalls müssen Sie schließlich Ihr Endgerät selbst am Glasfasermodem anstecken. Die Zugangsdaten für die Telefonie sind von Kunden anschließend selbst im Endgerät einzurichten.
Für die Einrichtung der Peripheriegeräte, Anrufbeantworter, WLAN etc. ist der Kunde in jedem der oben genannten Fälle selbst zuständig. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, unterstützen wir Sie natürlich gerne. Bitte teilen Sie uns dies bei der Vereinbarung des Inbetriebnahmetermines mit, damit wir die notwendige Zeit entsprechend einplanen können. Die Abrechnung der Leistung erfolgt im 15-Minuten-Takt zum angegebenen Stundensatz (siehe Preisliste „Einrichtungspreis / Technikerleistung“).
Glasfasertarife
Eine Übersicht über unsere Tarife können Sie der nachfolgenden Grafik entnehmen:
Gerne stellen wir Ihnen nachfolgend unsere Tarifinformationen als Download zur Verfügung:
Produktinformationsblätter gemäß § 1 TK-Transparenzverordnung
Zur besseren Vergleichbarkeit der einzelnen Tarife stellen wir Ihnen gerne unsere Produktinformationsblätter zur Verfügung:
Rufnummernmitnahme
Im Rahmen des Anbieterwechsels haben Sie die Möglichkeit, Ihre bestehende Festnetzrufnummer zu einem anderen Anbieter (in diesem Fall AnschlussWerk GmbH) mitzunehmen. Die Abstimmung der Übernahme erfolgt zwischen den Anbietern. Gleichzeitig können wir dabei auch die Kündigung Ihres bestehenden Vertrages übernehmen. Nähere Infos zur Kündigung des bestehenden Vertrags / Rufnummernmitnahme finden Sie hier:
Bitte beachten Sie:
Ihre Festnetzrufnummer können Sie nur am neuen Standort weiterverwenden, wenn der Vorwahlbereich identisch ist. Sollten Sie aktuell eine Rufnummer mit einer anderen Vorwahl als 08679 oder 08677 haben, können Sie diese in unserem Betreibergebiet leider nicht weiterführen. Wir werden Ihnen dann neue Rufnummern aus den entsprechenden Vorwahlbereichen zuteilen.